Parkbedingungen
SIE BETRETEN PRIVATGRUNDSTÜCK.
WENN SIE NICHT FÜR DAS PARKEN BEZAHLEN, KANN IHR FAHRZEUG ABGESCHLEPPT WERDEN.
Diese Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie in diesen Parkplatz einfahren, und gelten 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, einschließlich aller gesetzlichen Feiertage – unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug verlassen oder im Fahrzeug bleiben.
Durch das Befahren dieses Parkplatzes erklären Sie sich mit diesen Bedingungen sowie den Folgen eines Verstoßes gegen diese Bedingungen einverstanden.
Wenn Sie diese Bedingungen nicht akzeptieren, verlassen Sie diesen Parkplatz bitte umgehend.
Sie binden außerdem den Eigentümer des von Ihnen geführten Fahrzeugs an alle diese Bedingungen und sichern zu, dass Sie hierzu befugt sind.
Wir verwenden in diesem Parkplatz Kameras zur automatischen Kennzeichenerkennung (ANPR), um die Einhaltung dieser Bedingungen zu überwachen.
1. Zahlung und Bedingungen
1.1 Sie müssen beim Einfahren bezahlen – an einem der Selbstbedienungsautomaten oder über den QR-Code unter https://www.payparking.nz.
Wenn Sie länger bleiben als die Zeit Ihrer ursprünglich bezahlten Parkdauer, müssen Sie vor dem Ausfahren eine zusätzliche Zahlung leisten.
1.2 Für die Nutzung des Parkplatzes für das Laden von Elektrofahrzeugen ist eine Parkgebühr zu entrichten.
1.3 Sie stimmen den folgenden Bedingungen zu:
(a) Sie befolgen alle in diesem Parkplatz angebrachten Hinweisschilder sowie alle einschlägigen Gesetze.
(b) Sie behindern keine anderen Personen oder Fahrzeuge bei der Nutzung dieses Parkplatzes und stellen das Fahrzeug nicht ab (lassen es nicht zurück).
(c) Sie parken nicht in oder über:
(i) Bereiche mit der Kennzeichnung „RESERVED“ oder „NO PARKING“ oder außerhalb der markierten Stellplätze;
(ii) ausgewiesene Gehwege;
(iii) einen Ladeplatz für Elektrofahrzeuge, sofern Sie Ihr Elektrofahrzeug nicht laden;
(iv) einen Behindertenparkplatz ohne gültigen Behindertenparkausweis;
(v) in einer Weise, die dazu führt, dass Ihr Fahrzeug mehr als einen Stellplatz belegt; und
(vi) über die bezahlte Parkzeit hinaus.
(d) Das von Ihnen geparkte Fahrzeug muss über einen gültigen Warrant of Fitness (WOF) und eine gültige Zulassung verfügen, verkehrssicher sein und jederzeit aus eigener Kraft fahrbereit sein und darf keine Gefahr oder kein Risiko für andere Fahrzeuge oder Personen auf dem Parkplatz darstellen.
(e) Sie stimmen zu, dass wir Name und Anschrift des Fahrzeugeigentümers aus dem Kraftfahrzeugregister erheben können und diese Informationen erforderlichenfalls zum Zweck der Forderungseinziehung an Dritte weitergeben dürfen.
(f) Es gilt als Parken auf dem Parkplatz, unabhängig davon, ob Sie im Fahrzeug geblieben sind oder das Fahrzeug verlassen haben.
2. Wenn Sie gegen eine der oben genannten Bedingungen verstoßen, stimmen Sie zu, dass:
2.1 Wir können eine Parkverstoßmitteilung (Parking Breach Notice) ausstellen, die Sie verpflichtet, innerhalb von 21 Tagen den in Anhang A genannten Betrag zu zahlen. Dieser Betrag spiegelt entgangene Parkeinnahmen und unsere Kosten für die Durchsetzung dieser Bedingungen wider. Diese Durchsetzungskosten können insbesondere umfassen (ohne darauf beschränkt zu sein):
(a) Anschaffung und Wartung des Systems zur automatischen Kennzeichenerkennung;
(b) Entwicklung und Wartung von IT-Systemen zur Ausstellung und Verwaltung der Einziehung von Verstoßmitteilungen;
(c) Personal zur Bearbeitung von E-Mail-, schriftlicher und telefonischer Kommunikation, zur Entgegennahme und Abstimmung von Einnahmen aus Parkverstößen, zur Ausstellung von Schlussmitteilungen, zur Vorbereitung von Anträgen beim Disputes Tribunal sowie zur Abstimmung mit externen Inkassodienstleistern; und
(d) Kommunikationskosten einschließlich Internet und Telefon, Porto sowie Bürobedarf.
2.2 Wenn Ihnen eine Parkverstoßmitteilung ausgestellt wird und Sie die darin genannten Beträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Verstoßmitteilung zahlen, stellen wir Ihnen eine Schlussmitteilung (Final Breach Notice) aus.
2.3 Wenn Sie Ihre Parkverstoßmitteilung innerhalb von 21 Tagen bezahlen, ziehen wir 15 NZD vom geschuldeten Betrag ab. Bitte beachten Sie die „Beträge der Verstoßmitteilung“ unten.
2.4 Wenn Ihnen eine Schlussmitteilung ausgestellt wird und Sie die darin genannten Beträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Schlussmitteilung zahlen, können wir entweder die Einziehung des geschuldeten Betrags über das Disputes Tribunal einleiten oder die Verstoßmitteilung an eine externe Stelle zur Einziehung weiterleiten; Sie stimmen zu, zu zahlen:
(a) die Kosten des Einziehungsmanagements einschließlich der Vorbereitung eines Anspruchs beim Disputes Tribunal in Höhe von 50 NZD zuzüglich der beim Ministry of Justice zu zahlenden Antragsgebühr des Disputes Tribunal;
(b) oder die Kosten der Übergabe der Forderung an unser Inkassounternehmen; und
(c) alle von uns getragenen Anwalts-/Mandantenkosten, die bei der Durchsetzung der Zahlung der von Ihnen geschuldeten Beträge entstehen.
2.5 Wenn Sie die Parkverstoßmitteilung bestreiten, können Sie gegen uns beim Disputes Tribunal Klage erheben. Wenn Sie mit einer solchen Klage Erfolg haben, erstatten wir Ihnen die Kosten der Antragsgebühr des Disputes Tribunal.
2.6 Sie können die Freigabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift aus dem Kraftfahrzeugregister „abwählen“ (opt out). Wir sind gemäß Abschnitt 236 des Land Transport Act 1998 berechtigt, diese Eigentümerinformationen anzufordern; die Offenlegung als Reaktion auf einen von uns gestellten Antrag erfolgt gemäß Abschnitt 237(2)(d) des Land Transport Act 1998.
2.7 Wir können Ihr Fahrzeug auf Ihre Gefahr und Kosten abschleppen lassen und verlangen, dass Ihr Fahrzeug zurückbehalten wird, bis alle offenen Forderungen (einschließlich der Abschleppfreigabegebühr) beglichen sind.
2.8 Wenn Sie der eingetragene Eigentümer des Fahrzeugs sind und die Haftung für diesen Parkverstoß gemäß Abschnitt 133A(1) des Transport Act 1998 auf die Person übertragen möchten, die zum Zeitpunkt des Verstoßes berechtigt war, das Fahrzeug zu benutzen, muss die Übertragung innerhalb von 28 Tagen ab dem Datum der ersten Verstoßmitteilung erfolgen.
3. Sicherheit und Haftung für Schäden
3.1 Obwohl wir alle angemessene Sorgfalt walten lassen, können wir die Sicherheit Ihres Fahrzeugs nicht garantieren.
3.2 Wir übernehmen keine Haftung für Ansprüche von Ihnen oder anderen Personen wegen Verlust oder Schaden an Ihrem Fahrzeug oder einem anderen Fahrzeug, gleichgültig ob infolge der Nutzung oder Nichtnutzbarkeit dieses Parkplatzes, wegen Fahrlässigkeit, Personenschäden oder aus sonstigem Grund.
3.3 Wir übernehmen keine Haftung für Verlust oder Schaden an Gegenständen, die in unserer Obhut oder Kontrolle zurückgelassen werden.
3.4 Sie haften für jeden Schaden an diesem Parkplatz, der durch Sie oder Ihr Fahrzeug verursacht wird.
3.5 Sie verpflichten sich, uns hinsichtlich aller gegen uns erhobenen Ansprüche freizustellen, die aus Ihrer Nutzung dieses Parkplatzes oder aus der Nutzung durch eine andere Person mit Ihrer Zustimmung entstehen.
4. Personenbezogene Daten
4.1 Sie können bei der Kommunikation mit uns über eine Verstoßmitteilung Ihre E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer angeben.
4.2 Wir verwenden diese Informationen, um mit Ihnen zu kommunizieren, wenn Parkgebühren unbezahlt bleiben.
4.3 Alle von uns erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verwaltet, die unter www.parkchek.nz/privacy eingesehen werden kann.
5. Sonstiges
5.1 Wir können im und um diesen Parkplatz Videoüberwachung zum Schutz unserer berechtigten Interessen einsetzen. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle eines Kfz-Unfallanspruchs gegenüber einer Versicherungsgesellschaft jegliches Videomaterial der NZ Police zur Verfügung zu stellen.
5.2 Wenn wir es unterlassen zu handeln oder ein Recht bzw. Rechtsmittel zu verfolgen, wird dadurch unser Recht nicht beeinträchtigt, dieses oder jedes andere Recht bzw. Rechtsmittel auszuüben.
5.3 Niemand ist befugt, diese Bedingungen in unserem Namen zu ändern.
6. Auslegung
(a) „Anspruch“ umfasst jeden Anspruch auf Schadenersatz, Verlust oder Entschädigung sowie jede Forderung, jedes Rechtsmittel, jede Haftung oder Klage.
(b) „Schaden“ umfasst unmittelbare, mittelbare, Folgeschäden und besondere Schäden.
(c) „offene Forderungen“ umfasst frühere unbezahlte Parkverstoßmitteilungen und/oder unbezahlte Durchsetzungskosten.
(d) „Fahrzeug“ umfasst Zubehör und Inhalt.
(e) „wir“ und „uns“ bedeutet Central Park Limited und/oder ParkChek Limited (vormals CP Administration Limited) und umfasst deren Mitarbeiter, Vertreter und unabhängige Auftragnehmer.
(f) „Sie“ umfasst sowohl den Fahrer als auch den Eigentümer eines Fahrzeugs, das diesen Parkplatz befährt.
(g) „Ihr Fahrzeug“ bezeichnet das von Ihnen geführte Fahrzeug, unabhängig davon, ob es Ihnen gehört.
BETRÄGE DER VERSTOSSMITTEILUNGEN –
siehe die Bedingungen beim Parkscheinautomaten
